Kfz.-Kosten von Behinderten bei Zuschuss zum behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs
Leitsatz
Wird ein Zuschuss zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs gewährt, so ist für die Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten
als Werbungskosten für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte die AfA in der Weise zu ermitteln, dass der Zuschuss von der Summe aus
den Anschaffungskosten des Fahrzeugs und den Umbaukosten abzuziehen ist.
Wenn der Steuerpflichtige eine vom Finanzamt für erforderlich erachtete Auskunft nicht erteilt, weil er eine abweichende Rechtsauffassung
vertritt, nach der diese Auskunft nicht erforderlich wäre, ist das Finanzamt berechtigt, die Auskunft von Dritten einzuholen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 601 Nr. 7 StBW 2011 S. 53 Nr. 2 XAAAD-59639
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