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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1385/08

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. bEStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. cGG Art. 3 GG Art. 6

Kein Kindergeld für die ersten vier Monate nach Ausbildungsende bei Antritt des Zivildienstes zehn Monate später

Leitsatz

Für ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit erst nach zehn Monaten eine geeignete Zivildienststelle findet, besteht – verfassungsrechtlich unbedenklich – auch für die ersten vier Monate kein Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch dann, wenn das Kind nicht mit einem Überschreiten der Übergangszeit von vier Monaten rechnen musste.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-59599

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