Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienrecht | Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten
Minderjährige Kinder, die nicht mehr den Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzes und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, können zur Deckung ihres unterhaltsrechtlichen Bedarfs zur Ausübung einer geringfügigen Erwerbstätigkeit verpflichtet sein, wenn sie an einer Teilzeitausbildung teilnehmen. Im Streitfall war daher einer 17-Jährigen, die an drei Wochentagen von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr einen Volkshochschulkurs zur Erlangung der Fachoberschulreife besuchte, der fiktive Verdienst einer Beschäftigung von zehn Wochenstunden (unterhaltsmindernd) zuzurechnen.