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Körperschaftsteuer | Behandlung der Verpflegung von Schülerinnen und Schülern durch Schulfördervereine
Schulfördervereine (auch Elternfördervereine) wurden in früheren Jahren oftmals nur gegründet, um Mittel für zusätzliche Arbeits-/Lernmittel für den Schulunterricht zu beschaffen (z. B. Anschaffung von weiteren Mikroskopen, Musikinstrumenten oder Sportgeräten). Heutzutage sind die Schulfördervereine durch den Ausbau des Ganztagsschulbetriebs in NRW verstärkt in den Bereichen schulergänzender Bildungs- und Betreuungsangebote sowie Sicherstellung der Verpflegung der Schüler während der Mittags- und Pausenzeit tätig. Die OFD Münster nimmt mit der Kurzinformation Körperschaftsteuer [i]Meurer, NWB 1/2011 S. 62v. zur Frage der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Verpflegungsleistungen der Schulfördervereine Stellung.