Kein Nachweis der Investitionsabsicht beim Investitionsabzugsbetrag
Leitsatz
Das zur Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. entwickelte Nachweiserfordernis der verbindlichen Bestellung ist auf den Investitionsabzug
nach § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 nicht übertragbar. Im Gegensatz zur Rechtslage nach § 7g EStG a.F. ist bei dem Investitionsabzugsbetrag
eine Missbrauchsgefahr nahezu ausgeschlossen und für das neu eingefügte Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht ist – dem
Gesetzeszweck entsprechend – kein besonderes Nachweiserfordernis eingeführt worden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 457 DStRE 2012 S. 6 Nr. 1 EFG 2011 S. 521 Nr. 6 KÖSDI 2011 S. 17416 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2011 S. 428 Ubg 2012 S. 122 Nr. 2 ZAAAD-59352
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