Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zur Verteilung des erwarteten Abgangsverlustes eines vermieteten Pkw auf die Mietdauer
Leitsatz
1. Bei der Vermietung eines Pkws ist die AfA-Bemessungsgrundlage auch dann nicht um einen „Restwert” nach dem Ende der Vermietungszeit
zu mindern, wenn der Pkw nach Ablauf des Mietvertrags verkauft wird.
2. Die angenommene Veräußerung zu einem kalkulatorischen Wert stellt lediglich einen Rechnungsposten in der Ermittlung der
monatlichen Raten dar und ist rechtlich und wirtschaftlich von dem Vermietungsgeschäft zu trennen.
3. Die Bildung eines passiven RAP zur Verteilung des erwarteten Abgangsverlustes bei der Veräußerung des vermieteten Pkw auf
die einzelnen Monatsraten ist unzulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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