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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 2615/08

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2

Kosten für Kuraufenthalte, für eine Sauerstofftherapie und für Medikamente als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Kuraufenthalte, für eine Sauerstofftherapie und für die Anschaffung sowie Verwendung eines Wasserionisierers Quantomed als außergewöhnliche Belastung setzt voraus, dass die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen durch vor der Behandlung ausgestellte amts- oder vertrauensärztliche Gutachten nachgewiesen ist.

2. Die Kosten für Medikament bzw. Stärkungsmittel, die nicht ärztlich verordnet worden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-59345

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