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IWB Nr. 1 vom Seite 20

Weitere Analyse des neuen DBA mit der Schweiz

DBA-Änderungen und Erklärung zur Aufnahme von Steuerverhandlungen

Heiko Kubaile

Am unterzeichneten der deutsche und der schweizerische Finanzminister das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten (nachfolgend: DBA Schweiz), nachdem es bereits am paraphiert worden war. In der Presse wurden vorwiegend die Umsetzung des Informationsaustausches i. S. von Art. 26 OECD-MA sowie das Zusatzabkommen, in dem es insbesondere um die Regularisierung von unversteuertem Altvermögen sowie um eine Abgeltungsteuer für (zukünftige) Einkünfte geht, diskutiert. Weitere wichtige Änderungen fanden bisher kaum Beachtung – sie sollen im Folgenden angesprochen werden.

I. Einleitung

[i]Revisionsprotokoll enthält elementare ÄnderungenEs handelt sich hierbei um zwei Änderungen, die teilweise elementare Auswirkungen in der laufenden Steuerpraxis zwischen Deutschland und der Schweiz haben:

  1. Anpassung der sog. Nullregelung an die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Art. 10 Abs. 3 DBA Schweiz);

  2. Erweiterung des DBA-Verständigungsverfahrens (Art. 26 DBA Schweiz) um eine Schiedsgerichtsklausel.

Darüber hinaus gab es eine Anpassung in der Diskriminierungsklausel (Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz) und eine Übergangslösung für internationales Flugpersonal (Art. 15 Abs. 3 DBA Schweiz), die jedoch derzeit kaum praxisrelevant sind.

II. Anpassung der Nullregelung an EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

[i]Bislang keine Quellensteuer auf Dividenden bei Beteiligung von mindestens 20 %Dividendenausschüttungen unterliegen i. d. R. einer Quellensteuer....