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Einkommen-/Lohnsteuer | Verfassungskonformes Zustandekommen der Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG 1996
Die mit dem Jahressteuergesetz 1996 nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Grundlage der Beschlussempfehlungen dieses Gremiums zustande gekommenen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über die private Nutzung eines betrieblichen Kfz überschreiten nicht die von Verfassungs wegen zu beachtenden Grenzen für die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses (Bezug: § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Art. 77 Abs. 2 GG).
Die Regelungen des § 8 Abs. 2 Sätze 3 und 5 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1996 sind also formell verfassungskonform zustande gekommen. Der Vermittlungsausschuss darf aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Änderung, Ergänzung oder Streichung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn und soweit dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des Anrufungsbege...