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BFH 20.05.2010 V R 5/09, StuB 1/2011 S. 39

Umsatzsteuer | Nachträgliche Uneinbringlichkeit eines schon zugeflossenen Entgelts

Erhält der Empfänger einer Lieferung von einer Bank einen Kredit zur Zahlung der Lieferung, muss aber der liefernde Unternehmer nach den von ihm mit der Bank getroffenen Rahmenvereinbarungen das erhaltene Entgelt über ein Sperrkonto an die Bank zurückzahlen, wenn die Bank ihre Kreditforderung gegen den Leistungsempfänger auch nach Beitreibungsmaßnahmen nicht durchsetzen kann, so ist zum Zeitpunkt der Rückzahlung auf dem Sperrkonto von einer Uneinbringlichkeit des für die Lieferung vereinbarten Entgelts gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auszugehen (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999; Art. 11 Teil C Abs. 1, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Ein Entgelt kann also auch nach seiner Vereinnahmung uneinbringlich i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG werden, wenn der Unternehmer nach den bei der Vereinnahmung vereinbarten Rückzahlungsvoraussetzungen zur Herausgabe des vereinnahmten Entgelts ver...