Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Nachträgliche Uneinbringlichkeit eines schon zugeflossenen Entgelts
Erhält der Empfänger einer Lieferung von einer Bank einen Kredit zur Zahlung der Lieferung, muss aber der liefernde Unternehmer nach den von ihm mit der Bank getroffenen Rahmenvereinbarungen das erhaltene Entgelt über ein Sperrkonto an die Bank zurückzahlen, wenn die Bank ihre Kreditforderung gegen den Leistungsempfänger auch nach Beitreibungsmaßnahmen nicht durchsetzen kann, so ist zum Zeitpunkt der Rückzahlung auf dem Sperrkonto von einer Uneinbringlichkeit des für die Lieferung vereinbarten Entgelts gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auszugehen (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999; Art. 11 Teil C Abs. 1, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG).
Ein Entgelt kann also auch nach seiner Vereinnahmung uneinbringlich i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG werden, wenn der Unternehmer nach den bei der Vereinnahmung vereinbarten Rückzahlungsvoraussetzungen zur Herausgabe des vereinnahmten Entgelts ver...