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StuB 1/2011 S. 38

Umsatzsteuer | Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Sonderfällen

Das BMF hat Abschn. 18.6 und 24.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (kurz: UStAE) geändert ( IV D 3 – S 7346/10/10002).

Hierzu führt das BMF weiter aus: Durch das (BStBl I S. 1273) wurde die Vereinfachungsregelung zur Besteuerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Umsätze in Abschn. 24.6 UStAE mit Wirkung vom neu gefasst. Diese Neufassung hat auch Auswirkungen auf den Abschn. 18.6 UStAE, der Sonderregelungen bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch Land- und Forstwirte enthält. Weiterhin wird Abschn. 24.2 Abs. 6 UStAE neu gefasst.