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Körperschaftsteuer | GmbH bei Erwerb und kurzfristigem Verkauf einer Vorratsgesellschaft als Finanzunternehmen i. S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG
(1) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand „Verwaltung eigenen Vermögens sowie Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Art” bereits dann ein Finanzunternehmen i. S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG i. V. mit § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG a. F. sein kann, wenn sie von Anfang an darauf ausgelegt ist, nur eine Beteiligung an einer Vorratsgesellschaft zu erwerben, diese mit einem notariellen Kaufangebot auszustatten, nach kurzer Zeit wieder zu ver S. 37kaufen und anschließend den Verkaufserlös zu verwalten. (2) § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG a. F. erfordert nicht, dass das Unternehmen seinen Beteiligungsbesitz fortwährend am Markt „umschlägt” und dass es sich bei jenem Beteiligungsbesitz um seiner Art nach „typischerweise” handelbaren Aktienbesitz handelt. Beteiligung in diesem Sinne ist jede beabsichtigte Überlass...