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Keine nachträgliche erfolgswirksame Abspaltung eines in der Vergangenheit veräußerten Milchlieferrechts vom Buchwert des Grund und Bodens
(1) Von dem nach § 55 Abs. 1 EStG ermittelten Pauschalwert des Grund und Bodens darf nicht nachträglich im Wege der Bilanzberichtigung ein Buchwert für in der Vergangenheit veräußerte Milchlieferrechte erfolgswirksam abgespalten werden (wie amtlich veröffentlichtes , Kurzinfo StuB 2010 S. 825). (2) Der Grundsatz von Treu und Glauben rechtfertigt es ebenso wenig wie Billigkeitserwägungen, die Abspaltung und Ausbuchung des Buchwerts der in bestandskräftig veranlagter Vergangenheit veräußerten Milchlieferrechte gewinnwirksam nachzuholen (Bezug: § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 13, § 55 Abs. 1, 6 EStG).
Mit Billigkeitsgründen lässt sich die Nachholung der gewinnwirksamen Ausbuchung des abgespaltenen Buchwerts der schon früher veräußerten Mi...BStBl 2003 I S. 78