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BFH 13.10.2010 VI R 38/09, NWB 2/2011 S. 98

Einkommensteuer | Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. (2) Der Aufenthalt kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind und kein Merkzeichen „H” oder „Bl” im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist (gegen NWB KAAAD-21085).

Anmerkung:

Auch in dieser Frage, der alters- oder krankheitsbedingten Unterbringung in einem Altersheim, hat der seit dem wieder für die außergewöhnlichen Belastungen zuständige VI. Senat des BFH eine allzu strenge Rechtsprechung des III. Senats aufgegeben. Diese Rechtsprechung hat sich recht formell auf den Nachweis kran...