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Aktienoptionen an Mitarbeiter
I. Sachverhalt
Mehr als zehn Jahre nach der ausgiebigen Diskussion im Bereich der internationalen Rechnungslegung, die zu dem seit 2005 gültigen IFRS 2 geführt haben, hat nun das Thema der aktienbasierten Vergütung ( share-based payment transaction) den BFH erreicht . Der Streitfall betraf eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die in der wohl üblichen Rechtsgestaltung der bedingten Kapitalerhöhung gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG mit einer Sperrfrist von zwei Jahren ( vesting period) und einem daran anschließenden zweijährigen Ausübungszeitraum ( exercise period) leitenden Angestellten Aktienoptionen gewährte. Voraussetzung für die Zuteilung von Bezugsrechten war eine Wertsteigerung der Aktie von 20 % zwischen der Optionszusage und dem Ablauf der zweijährigen Wartefrist sowie ein ungekündigt bestehendes Arbeitsverhältnis. Die AG hat den Wert der Bezugsrechte insgesamt mit 162 T€ ermittelt und den Betrag gleichmäßig auf die Wartezeit von zwei Jahren verteilt. Im ersten Geschäftsjahr wurden 4/24 = 27 T€ als Personalaufwand gegen die Kapitalrücklage gebucht.
II. Die Beurteilung aus Sicht von IFRS 2
1. Vermögensverlust der Aktionäre
Das FA, das FG und der BFH konnten sich diese...