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PiR Nr. 1 vom Seite 28

Related party-Angabe bei Präsenzmehrheit eines Gesellschafters

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

P hält im Privatvermögen, d. h. nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit, jeweils 40 % an der börsennotierten A AG und der B GmbH.

  • Zwischen der A AG und der B GmbH besteht in 01 und 02 ein umfangreicher Lieferungs- und Leistungsverkehr, aus dem zum und 02 offene Salden resultieren.

  • Zwischen P und der A AG haben hingegen weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Transaktionen stattgefunden. Es bestehen auch zum aktuellen und zum vorherigen Bilanzstichtag keine offenen Salden zwischen beiden Parteien.

In der Qualität der jeweils 40 %igen Beteiligungen besteht folgender Unterschied:

  • An der B GmbH sind drei weitere Gesellschafter mit je 20 % beteiligt. Sie nehmen regelmäßig an den Gesellschafterversammlungen teil.

  • Die nicht von P gehaltenen Anteile an der A AG sind hingegen breit unter Kleinaktionären gestreut. Die Mehrzahl der Kleinaktionäre erscheint weder selbst noch durch einen Vertreter bei der Hauptversammlung. In den letzten Jahren betrug daher die Präsenzquote bei den Hauptversammlungen unter Einbeziehung der von P gehaltenen Anteile nie mehr als 60 %.

II. Fragestellung

Welche Angaben betreffend nahe st...

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