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Hinzuschätzung aufgrund einer Ausbeutekalkulation
Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden Steuerpflichtige häufig mit Beanstandungen der formellen oder materiellen Ordnungsmäßigkeit ihrer Buchführung konfrontiert. Die Feststellung von Mängeln der Buchführung durch den Betriebsprüfer hat regelmäßig die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zur Folge. Grund und Höhe von Hinzuschätzungen sind daher vielfach Streitgegenstand gerichtlicher Verfahren.
Auch das FG Münster musste sich erst kürzlich im Urteil v. - 4 K 1412/07 G, U NWB ZAAAD-58487 mit der Frage der Schätzungsberechtigung sowie der Höhe der Schätzungsgrundlagen befassen. Die Klägerin, eine inzwischen aufgelöste GbR, betrieb in den Streitjahren 2001 und 2002 einen Grillimbiss. In den Jahren 2005/2006 fand bei der Klägerin eine Betriebsprüfung u. a. für die Streitjahre 2001 und 2002 statt. Hierbei wurden zum einen für das Jahr 2002 Mängel in der Kassenführung festgestellt, so dass die Sturzfähigkeit der Kasse nicht gewährleistet war. Zum anderen beanstandete der Prüfer die jährlich abgesunkenen Rohgewinnaufschlagsätze von 200 % im Jahr 2000 auf 164 % im Jahr 2001 und 146 % im Jahr 2002. Zudem wurden Differenzen zwischen Wareneinkaufs- und Warenverkaufsbe...