BMF - IV C 5 - S 1961 /10/10001 BStBl 2010 I S. 1384

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2010

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2010 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. des § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Antrag auf Wohnungsbauprämie 2010 für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG):Datei öffnen

Antrag auf Wohnungsbauprämie 2010 für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG: Datei öffnen

BMF v. - IV C 5 - S 1961 /10/10001

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 1384
SAAAD-59081