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NWB Nr. 52 vom Seite 4258

Entwurf eines OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes beschlossen: Änderungen im Steuerrecht

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll zum 1. 7. 2011 die Richtlinie 2009/65/EG v. (OGAW-IV-Richtlinie) umgesetzt werden, die die Richtlinie 85/611/EWG ablöst. Die geplanten Regelungen betreffen in erster Linie die europaweit harmonisierten richtlinienkonformen Investmentvermögen (OGAW), sollen aber zum Teil auch für andere Investmentvermögen gelten. [i]Aufsichtsrechtliche ÄnderungenDie Richtlinie bringt in aufsichtsrechtlicher Hinsicht u. a. einen Europäischen Pass für Verwaltungsgesellschaften mit der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verwaltung von Investmentvermögen in verschiedenen Jurisdiktionen, detaillierte Regelungen zur grenzüberschreitenden Fondsverschmelzung, die Möglichkeit, Master-Feeder-Strukturen zu errichten, sowie eine Verbesserung des Anzeigeverfahrens für den Fondsvertrieb in anderen Mitgliedstaaten.
[i]Steuerliche ÄnderungenIn steuerlicher Hinsicht sieht der Entwurf im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

  • [i]Unbeschränkte/beschränkte SteuerpflichtDie Ansässigkeit von OGAW knüpft nicht mehr an den Sitz der Verwaltungsgesellschaft, sondern daran an, in welchem Staat ein Investmentvermögen zugelassen ist und beaufsichtigt wird. Die Ansässigkeit...