Verlustausgleichsverbot nach § 15b EStG - Anlaufverluste, Darlegungs- und Beweislast, Anscheinsbeweis
Leitsatz
1) Typische Anlaufverluste in der Existenzgründungsphase fallen nicht unter das Verlustausgleichsverbot des § 15b EStG.
2) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 15b EStG trägt das Finanzamt.
3) Es besteht kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass bei Gründung einer Vielzahl gleichartiger Gesellschaften mit nur einem
oder wenigen Kommanditisten nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass die Investition zur Erlangung
steuerlicher Vorteile getätigt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 438 Nr. 5 EStB 2011 S. 193 Nr. 5 TAAAD-58946
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