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BBK 1/2011 S. 11

Minijobs | Neuerungen zum Jahreswechsel

Die Minijob-Zentrale weist auf einige rechtliche Neuerungen ab 2011 hin:

  • [i]Umlage 2Umlage für Mutterschaft: Ab steigt die Umlage U2 von 0,07 % auf 0,14 %.

  • [i]Maschinelles ErstattungsverfahrenTeilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren verpflichtend: Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erfolgt ab 2011 elektronisch. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre Software dies unterstützt.

  • [i]Dauerbeitragsnachweise Dauerbeitragsnachweise: Bei Teilnehmern am Dauerbeitragsnachweisverfahren erfolgen automatisch die Anpassungen bei U2 auf 0,14 % und der Insolvenzgeldumlage auf 0 %.

  • [i]Erklärung der geringfügig Beschäftigten wird Pflicht Beitragsverfahrensverordnung: Arbeitgeber müssen ab 2011 zwingend eine Erklärung kurzfristig geringfügig Beschäftigter über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über weitere Beschäftigungen...