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Änderungen bei Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-58746 Durch das JStG 2010 (BGBl 2010 I S. 1768) werden u. a. das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) geändert. Betroffen ist die Ermittlung der Einkommensgrenze für die staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG und Wohnungsbauprämie nach dem WoPG).
Einen ausführlichen beitrag finden Sie unter NWB 1/2011 Seite 24.
Einkommensgrenze
nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz:
[i]§ 2 Abs. 5a EStG ist nicht
mehr anzuwenden Hinsichtlich der Ermittlung der Einkommensgrenzen
(bei Alleinstehenden 20.000 € bzw. 17.900 € und bei
Verheirateten 40.000 € bzw. 35.800 €) wird nunmehr auf
§ 2 Abs. 5
EStG und nicht mehr allgemein auf
§ 2 EStG
verwiesen;
§ 2 Abs. 5a
EStG ist damit nicht mehr anzuwenden. Es wird das zu
versteuernde Einkommen als Einkommensgrenze zugrunde gelegt, das sich aus dem
Einkommensteuerbescheid ergibt bzw. ergeben würde, wenn eine Veranlagung
zur Einkommensteuer durchgeführt werden würde.
[i]Kapitaleinkünfte: Kein Einfluss auf
maßgebende EinkommensgrenzeKapitaleinkünfte, die nicht
mehr Bestandteil des zu versteuernden Einkommens sind, weil sie der abgeltenden
Kapitalertragsteuer (sog. Abgeltungsteuer) bzw. dem gesonderten Steuertarif
für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 43 Abs. 5
bzw.
§ 32d Abs. 1
Satz 1 EStG) unterliegen, werden nicht mehr
berücksichtigt.
Einkommens...