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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 14

Nun doch Verlustausgleich zwischen Einkünften als Stillhalter und Basisgeschäften?

Bundesverfassungsgericht hebt BFH-Entscheidung auf

Robert Püttner

In der Ausgabe 11/2010 (vgl. Püttner, Kein Verlustausgleich zwischen Einkünften als Stillhalter und Basisgeschäften, NWB-EV 2010 S. 400) wurde über die Entscheidung des NWB MAAAD-47863 in einem Aussetzungsverfahren berichtet. Der BFH hatte erneut keinen Abzug der Verluste des Stillhalters von Optionsgeschäften aus den später abzuschließenden Basisgeschäften mit den zuvor vereinnahmten Stillhalterprämien zugelassen. Nach Redaktionsschluss wurde die Entscheidung des NWB LAAAD-54546 bekannt, mit der der Beschluss des BFH aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen wurde.

I. Entscheidung des BFH

Die Steuerpflichtigen hatten eine Vielzahl von Stillhaltergeschäften auf Terminkontrakte und Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sie erhielten bei Abschluss der Optionsgeschäfte die Stillhalterprämien, die nach § 22 Nr. 3 EStG a. F. zu versteuern waren.

Aus den später pflichtgemäß abzuschließenden Basisgeschäften entstanden Verluste in erheblichem Umfang, deren Verrechnung mit den vereinnahmten Stillhalterprämien vom BFH im Aussetzungsverfahren abgelehnt wurde (BFH IX B 179/09). Der BFH blieb bei seiner bisherigen Recht...