Unangemessene Vergütungen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers
keine vorzeitige Anwendung von § 32a KStG aus sachlichen Billigkeitsgründen
Leitsatz
1. § 32a KStG ermöglicht es, einen Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen
ist, aufzuheben oder zu ändern, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer
vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird.
2. Es ist nicht sachlich unbillig, dass § 32a KStG erst ab dem Tag der Verkündung des JStG 2007 anzuwenden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 17 DStRE 2011 S. 743 Nr. 12 EFG 2011 S. 407 Nr. 5 GmbHR 2011 S. 221 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 33 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2011 S. 99 LAAAD-58765
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