Absetzungen für Abnutzung auf eine Windkraftanlage
Leitsatz
Zum Begriff der Anschaffung und der Herstellung von WG.
Ein Anschaffungsgeschäft liegt auch dann vor, wenn Vertragsgegenstand ein erst zu errichtendes WG ist und der Veräußerer
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Hersteller zu beurteilen ist.
Ist eine Stpfl. nicht Herstellerin sondern Erwerberin einer Windkraftanlage, so sind sämtliche Aufwendungen, die sie gezahlt
hat, um die Anlage zu erhalten, AK.
Zeitpunkt der Anschaffung ist ertragsteuerlich der Zeitpunkt der Lieferung. Vor dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung
können AfA nicht geltend gemacht werden.
Fundstelle(n): QAAAD-58759
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