Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-EV Nr. 1 vom Seite 9

Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen nach § 17 EStG

Neue Rechtsprechung und Auswirkungen der Abgeltungsteuer

Jens Intemann

Die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die der Steuerpflichtige im Privatvermögen hält, erfährt nach § 17 EStG traditionell eine besondere steuerliche Behandlung. Ein Veräußerungsgewinn bzw. Veräußerungsverlust führt aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dagegen gehören die laufenden Gewinnausschüttungen weiterhin zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Sonderstellung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Kapitaleinkünften zeitigt insbesondere nach Einführung der Abgeltungsteuer ein systematisch unbefriedigendes Besteuerungskonzept, welches einen erhöhten Beratungsbedarf auslöst.

I. Besteuerung der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligungen

Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die der Steuerpflichtige im Privatvermögen hält, war vor Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Davon machte § 17 EStG eine Ausnahme, wenn der Anteilseigner eine wesentliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft hielt. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft war bis zum VZ 1998 eine wesentliche i. S. des § 17 EStG, wenn der Anteilseigner in ...