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NWB BB 1/2011 S. 5

Fahrzeug-Einstufung als Lkw spart Kfz-Steuern

Mandanten, die z. B. einen Kleintransporter ausschließlich für Transporte nutzen, können ihn als Lkw einstufen lassen. Dann richtet sich die Besteuerung nicht wie bei einem Pkw nach Hubraum und Schadstoffausstoß, sondern nach dem Gewicht. In vielen Fällen bedeutet dies eine Kostenersparnis von bis zu 80 % gegenüber der Pkw-Steuer. Allerdings stellen die Finanzämter an die Anerkennung eines Transporters hohe Anforderungen. Nach dem NWB GAAAD-40999 müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllt sein:

  1. Hohes zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 2.800 kg.

  2. Hohes Zuladegewicht von mindestens 800 kg.

  3. Die überwiegende Fläche muss Ladefläche, d. h. der Fahrgastraum muss kleiner sein.

  4. Es muss eine Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche...