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ELENA: Auch weiterhin elektronische Übermittlung
Trotz anhängendem Verfahren sind Arbeitgeber monatlich auch weiterhin dazu verpflichtet, umfangreiche Datensätze an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Der Deutsche Rentenversicherung Bund erklärte, dass das Verfahren auf einem gültigen Gesetz beruhe und so lange angewendet werde, bis das Gesetz ggf. für verfassungswidrig erklärt wird. Weitere Informationen zum ELENA-Verfahren erhalten Sie unter www.das-elena-verfahren.de.