Aufsichtsratsvergütungen für ein Aufsichtsratsmitglied
einer Volksbank sind umsatzsteuerbar
Leitsatz
Aufsichtsratsvergütungen
aus der Tätigkeit als Aufsichtsrat für eine Volksbank sind
umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.
Mit der
Aufsichtsratstätigkeit wird eine nach § 1 Abs. 1
Nr. 1 UStG steuerbare sonstige Leistung erbracht.
Die Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied erfolgt selbstständig i. S. des
§ 2 Abs. 1 UStG.
Die mit der
Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Aufsichts- und Kontrollaufgaben
gegenüber der Bank stellen eine wirtschaftliche und marktfähige
Leistung dar.
Die Tätigkeit im
Aufsichtsrat einer Volksbank ist keine ehrenamtliche Tätigkeit.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 370 Nr. 6 Ubg 2012 S. 272 Nr. 4 UAAAD-58493
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