Rückwirkendes Ereignis - Kausalität des rückwirkenden Ereignisses für die Steuerfestsetzung
Leitsatz
1) Eine Änderung der Steuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist nur zulässig, wenn das nachträglich eingetretene
Ereignis, wäre es bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung bereits eingetreten gewesen, zu einer anderweitigen ursprünglichen
Steuerfestsetzung geführt hätte.
2) In Fällen, in denen die Änderung auf einer geänderten Rechtsauffassung der Finanzverwaltung beruht, fehlt es an der Ursächlichkeit
des rückwirkenden Ereignisses.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 588 Nr. 9 EFG 2011 S. 210 Nr. 3 UAAAD-58454
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