Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten
Leitsatz
Eine Teilwertabschreibung einer 100%-igen Beteiligungsgesellschaft ist selbst bei Verlusten über mehrere Veranlagungsjahre
ausgeschlossen, wenn ihre Vermögenslage positiv ist und ihre funktionale Bedeutung im Unternehmensverbund zeigt, dass die
dauerhaften Verluste durch konzernrechtliche Gestaltungsentscheidungen mit beeinflusst sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 882 Nr. 14 DStZ 2011 S. 139 Nr. 5 EFG 2011 S. 607 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2011 S. 427 RAAAD-58403
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