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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1638/09

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Aufwendungen für das Reinigen von Berufskleidung als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer Hauswirtschafterin für das Reinigen heller kochfester Kleidung, bei der es sich nicht um typische Berufskleidung handelt, sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen solcher Kleidung fordert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3118 Nr. 51
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2010 S. 4155
UAAAD-58399

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