gemeiner Wert bei
Vorliegen eines Sachverständigengutachtens und stichtagsnaher
Veräußerung des Grundstücks
Leitsatz
Der bei einer Veräußerung
an einen fremden Dritten erzielte Kaufpreis für ein Wirtschaftsgut liefert
den sichersten Anhaltspunkt für den Wert (gemeiner Wert bzw. Verkehrswert)
des Wirtschaftsguts. Es ist daher nicht sachgerecht, ein
Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu
berücksichtigen.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1386 Nr. 22 DStZ 2011 S. 144 Nr. 5 EFG 2011 S. 407 Nr. 5 CAAAD-58379
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