BFH - I R 56/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 50 Abs 5,
EStG § 50a Abs
4,
EStG § 32a,
EStG §
10c
Rechtsfrage
Erstattung von Abzugsteuer nach §§ 50, 50a EStG: Wie ist der Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage zu errechnen? - Ist der Grundfreibetrag auch beschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren? - Sind Gemeinkosten, hier insbesondere Telefonkosten und Raummiete, zu berücksichtigen? - Ist eine Rückstellung für die Kosten des Rechtsstreits um die Abzugsteuer bei der Bemessung der Abzugsteuer (als Rückstellung) anzusetzen? - Ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG in Abzug zu bringen?
Abzugsteuer; Grundfreibetrag; Pauschbetrag; Rückstellung; Sonderausgabe; Steuersatz
Fundstelle(n):
YAAAD-58376