Entnahme eines dem Unternehmensvermögen durch Geltendmachung des hälftigen Vorsteuerabzugs zugeordneten Autos auch nach Ablauf
des fünfjährigen Vorsteuerberichtigungszeitraums voll umsatzsteuerpflichtig
Leitsatz
1. Die Entnahme eines über fünf Jahre unternehmerisch genutzten Pkw's, bei dessen Erwerb gemäß § 15 Abs. 1b UStG 2002 nur
50 v.H. der Vorsteuer abgezogen wurden, ist ungeachtet dessen umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, dass zum Zeitpunkt
der Entnahme der für den PKW nach § 15a Abs. 1 UStG in der vor 2005 gültigen Fassung maßgebliche Berichtigungszeitraum von
fünf Jahren bereits abgelaufen ist; eine einschränkende Auslegung von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG 2007 kommt auch unter
Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts nicht in Betracht.
2. Bemessungsgrundlage für die Entnahme des PKW ist ungeachtet des vorangegangenen nur hälftigen Vorsteuerabzugs der volle
Händereinkaufswert zum Zeitpunkt der Entnahme.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2122 Nr. 24 OAAAD-58375
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