Hat der Kläger, der polnischer
Staatsangehöriger ist und in Deutschland für einige Monate als
Saisonarbeiter tätig aber nicht sozialversicherungspflichtig war, Anspruch
auf Kindergeld für diesen Zeitraum? - Ist die Vorschrift des
§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
EStG verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig? - Durfte
das FG im vorliegenden Fall die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht mehr
anwenden, weil diese im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung nicht mehr galt
und vielmehr die Verordnung (EG) Nr. 883/2004
anzuwenden war?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung
des EuGH in den Verfahren C-611/10 und C-612/10
ausgesetzt.
Arbeitnehmer; Kindergeld; Polen
Fundstelle(n): HAAAD-58347
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