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Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige
Das Bundeskabinett hat am 8.12.2010 einen Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung erarbeitet. Die Regelungen zur Selbstanzeige (§ 371 AO) sollen hiernach den aktuellen Bedürfnissen angepasst und zielgenauer ausgestaltet werden:
Nach der Neufassung soll bei einer Selbstanzeige nur dann Straffreiheit eintreten, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten nunmehr zutreffend nacherklärt werden. Das bedeutet, aus sämtlichen strafrechtlich bisher noch nicht verjährten Besteuerungszeiträumen müssen die unterlassenen oder unvollständigen Angaben vollständig nachgeholt beziehungsweise sämtliche Unrichtigkeiten vollumfänglich berichtigt werden.
Für den Ausschluss der Straffreiheit soll k...