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Rückstellungen eines Versicherungsvertreters für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
Entsprechend der Rechtsprechung des NWB ZAAAB-36522, BStBl 2006 II S. 866 = Kurzinfo StuB 2004 S. 1070) sind für die Nachbetreuung von Lebensversicherungsverträgen, für die der Versicherungsvertreter außer der Abschlussprovision keine weiteren Vergütungen erhält, Rückstellungen zu bilden. Dies entschied das FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom – 6 K 1570/07 NWB BAAAD-44261 (BFH-Az.: BFH X R 9/10) zum Gewerbesteuermessbescheid und 6 K 1571/07 NWB LAAAD-44262 (BFH-Az.: X R 8/10) zum Einkommensteuerbescheid.
(1) Der Kläger (Kl.), ein selbständiger Versicherungskaufmann, erklärte für 2005 einen nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelten Verlust von 126.281 €. Dabei hatte er erstmalig eine Rückstellung i. H. von 284.609 € für die Kosten der Betreuung von Lebens- und Sachversicheru...