Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Milchlieferrechte als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter; AfA-Bemessung
(1) Durch die Milch-Garantiemengen-Verordnung zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind gem. NWB UAAAD-31908 (BFH/NV 2010 S. 17) abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. (2) Werden solche Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 16 Abs. 1, 3, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 55 Abs. 2 - 4, 6 EStG).