Steuerbegünstigung für die Herstellung keramischer Erzeugnisse - Kein chemisches Reduktionsverfahren bei Verwendung der Energieerzeugnisse lediglich zur Erwärmung der chemischen Abläufe - Mustereinspruch
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Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden? - Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EnergieStG nicht vor, weil das eingesetzte Erdgas selbst nicht an den chemischen Prozessen teilnimmt, sondern lediglich der Befeuerung (Verheizen) dient?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
PAAAD-58285