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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 23 | Schulgeld: Steuerliche Berücksichtigung von Zahlungen an Schweizer Privatschulen

Schulgeldzahlungen für die Ausbildung eines Kindes an einer Schweizer Privatschule sind nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg nicht als Sonderausgaben bei der Festsetzung der Einkommensteuer der Eltern zu berücksichtigen. Der BFH muss klären, ob ein Verstoß gegen das zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorliegt.

Zu Beginn dieser Hör-CD hatten wir Ihnen eine Verwaltungsanweisung der Oberfinanzdirektion Münster zum Sonderausgabenabzug von Schulgeld vorgestellt. Ergänzend möchten wir Sie jetzt auf ein anhängiges BFH-Verfahren hinweisen.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eltern, deren Kinder eine Privatschule in der Schweiz besuchen, können die damit verbundenen Schulgeldzahlungen nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Abzugsfähig ist nur das Schuldgeld für Privatschulen in Deutschland, in anderen EU-Staaten und in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Privatschulen in Drittstaaten – und dazu zählt nun einmal die Schweiz – können in Deutschland nicht steuerlich berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt nur für Deutsche Auslandsschulen, von ...