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Track 11 | Körperschaftsteuer: Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben ist verfassungsgemäß
§ 8b KStG stellt sämtliche Erträge, die einer Kapitalgesellschaft aus der Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft zufließen, steuerfrei. Allerdings gelten 5 % dieser Beteiligungserträge fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Das BVerfG hat jetzt entschieden, dass dieses pauschalierte Betriebsausgabenabzugsverbot verfassungsgemäß ist. Im Ergebnis sind somit nur 95 % der Beteiligungserträge (und auch der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften) steuerfrei.
Der nächste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft das fiktive Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b KStG. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Regelung ist verfassungsgemäß. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn wir an dieser Stelle etwas weiter ausholen: Fiktives Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b KStG. – Was hat es damit auf sich?
Es geht um die steuerliche Behandlung der Erträge aus einer Beteiligung an Kapitalgesellschaften . Die Steuerbelastung auf der Ebene der Gesellschafter ist davon abhängig, ob es sich um natürliche Personen bzw. um Personengesellschaften handelt oder aber um Kapitalgesellschaften.
Ist Anteilseigner der ausschütten...