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Track 05 | Vermögensverwaltung: Steuerliche Behandlung von Transaktionskosten
Die OFD Münster hat mitgeteilt, dass die Transaktionskosten, die in einer pauschalen Gebühr für die Vermögensverwaltung (sog. all-in-fee) enthalten sind, auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn in dem betreffenden Jahr keine Veräußerungsgewinne erzielt werden.
Für Anleger ist eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster interessant. Diese beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von Vermögensverwaltungsgebühren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Gebühren für eine Vermögensverwaltung sind ab dem Jahr 2009 im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht mehr als Werbungskosten abziehbar. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten wirken sich hingegen steuermindernd aus. Sie mindern die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne. Nicht selten vereinbaren Kunden jedoch mit einem Vermögensverwalter ein pauschales Festhonorar. Die Transaktionskosten werden nicht gesondert berechnet. Banker sprechen von einer so genannten all-in-fee.
Ende 2009 hatte das Bundesfinanzministerium ein sehr umfangreiches Schreiben zu Einzelfragen bei der Abgeltungsteuer veröffentl...