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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 02 | Lohnsteuer: Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die Einführung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das ELStAM-Verfahren erfolgt frühestens ab dem Kalenderjahr 2012. Der Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 erfolgt daher ohne eine neue Lohnsteuerkarte. Es sind somit Übergangsbestimmungen für das Jahr 2011 erforderlich, die mit dem Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) gesetzlich geregelt wurden.

Alle großen Projekte, die mit dem Buchstaben „E” beginnen, bereiten der Finanzverwaltung derzeit wenig Freude. ELStAM? – Ist verschoben auf das Jahr 2012! Die E-Bilanz? – Tja, die elektronische Gewinnermittlung kommt ebenfalls erst später, genauer: für das Geschäftsjahr 2011! Und ELENA, das umstrittene Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis? – Nun, die Testphase wurde um zwei Jahre verlängert. Jetzt soll das Projekt in 2014 umgesetzt werden. Wenn, nun, wenn es bis dahin nicht endgültig gestoppt wird. Wir wollen hier und jetzt aber nicht spekulieren, sondern Ihnen die Übergangsregelungen vorstellen, die mit der Verschiebung des ELStAM-Verfahrens zusammenhängen.

ELStAM, diese Abkürzung steht für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diese sollen künftig in einer Datenbank beim Bundeszentr...