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Rechtsfragen bei Internet-Dienstleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-57882 Im Bereich der Internet-Dienstleistungen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen angeboten, z. B. das Erstellen eine Website oder die Registrierung einer Domain. Dabei ist es im Einzelfall schwierig, diese Mischverträge den unterschiedlichen Vertragstypen des BGB zuzuordnen. Diese Einordnung ist für die Fragen der Haftung, der Entlohnung und der Gewährleistung aber von grundlegender Bedeutung. Der BGH traf mit Urteil v. - III ZR 79/09 NWB NAAAD-40628 eine beachtenswerte Entscheidung, die zur Orientierung bei Vertragsverhandlungen und bei der Formulierung von AGB in diesem Bereich dienen sollte.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der NWB 51/2010 S. 4196
„Internet-System-Vertrag” als Werkvertrag
Der BGH hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem ein Unternehmer mit einem Anbieter von Internet-Dienstleistungen einen „Internet-Provider-Vertrag” über mehrere Leistungen geschlossen hatte – insbesondere die Einrichtung und Pflege einer Website. Es handelte sich dabei um einen gemischt-typischen Vertrag. Dieser Vertrag hatte eine Laufzeit von drei Jahren. Die Entlohnung der Leistungen sollte in drei Raten über die Laufzeit verteilt erfolgen.
[i]Ratenzahlung trotz Werkvertragscharakter zulässig Zun... /