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BMF 26.11.2010 IV B 3 -S 1301 NDL /0-04, NWB 51/2010 S. 4157

Doppelbesteuerung | Territoriale Geltung des DBA NL

Das Königreich der Niederlande hat mit Verbalnote mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit Wirkung v. aufhören zu bestehen. Dies hat nach dem keine Konsequenzen für das geltende DBA Niederlande. Gemäß Art. 27 Abs. 1 DBA Niederlande gilt das Abkommen weiterhin nur für den in Europa belegenen Teil des Königreichs.