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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Gebühren und Beiträge

sind Abgaben an den Staat, die bei Beanspruchung bestimmter staatlicher Leistungen fällig werden. Ihre Verrechnung könnte nach den Umständen des Einzelfalls erfolgen (Patentgebühren produktbezogen, Müllabfuhr als Gebäudekosten), in den meisten Fällen werden sie summarisch als Verwaltungsgemeinkosten oder verschiedene Gemeinkosten erfasst.