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Grundkapital
G. (gezeichnetes Kapital, Nominalkapital, Aktienkapital) ist der Nennwert aller von einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ausgegebenen Aktien. Das Aktiengesetz schreibt einen Mindestnennbetrag des G. von 50.000 € vor.
(1) Das G. hat nicht viel mit dem Unternehmungswert zu tun. Dieser kann höher oder niedriger als das G. sein.
(2) Das G. wird durch Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften verändert.
(3) In der Bilanz ist das G. auf der Passivseite als gezeichnetes Kapital auszuweisen.