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Grenzanbieter, Grenzbetrieb
G. ist der Betrieb, der bei gegebenem Preis kurzfristig gerade noch am Markt bleiben kann.
Wenn der Preis gerade noch die variablen Stückkosten deckt, so kann der Betrieb zwar kurzfristig weiter anbieten, langfristig muss er aber aus dem Markt ausscheiden, weil seine Fixkosten nicht gedeckt werden (kurzfristige Preisuntergrenze).