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Gesamtwert der Unternehmung
G. d. U. ist der Gegenwartswert oder Barwert der Nettoeinzahlungen, die die betreffende Unternehmung nach dem Urteil des Bewertenden künftig erbringen wird.
Der Bewertende muss die künftigen Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer einschätzen können. Er muss ferner den Diskontierungszinssatz i (Kalkulationszinsfuß) in sinnvoller Weise festlegen.
Eine Unternehmung, deren Nutzung zeitlich unbegrenzt erscheint, erbringt jährlich den Nettobetrag g = 100.000 €. Der Kalkulationszinsfuß ist i = 10 %. Dann gilt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
G. d. U. | = g · DSF = g ·
| ||||||
= 1.000.000 (€) |
(1)
1 |
i |
(2) Der G. d. U. wird häufig auch als Ertragswert oder Zukunftserfolgswert bezeichnet.