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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Gesamtwert der Unternehmung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

G. d. U. ist der Gegenwartswert oder Barwert der Nettoeinzahlungen, die die betreffende Unternehmung nach dem Urteil des Bewertenden künftig erbringen wird.

Problem:

Der Bewertende muss die künftigen Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer einschätzen können. Er muss ferner den Diskontierungszinssatz i (Kalkulationszinsfuß) in sinnvoller Weise festlegen.

Beispiel:

Eine Unternehmung, deren Nutzung zeitlich unbegrenzt erscheint, erbringt jährlich den Nettobetrag g = 100.000 €. Der Kalkulationszinsfuß ist i = 10 %. Dann gilt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
G. d. U.
= g · DSF = g · 
1
i
 = 
100.000
0,10
 
= 1.000.000 (€)

Hinweis:

(1) 

1
i
ist der Diskontierungssummenfaktor (DSF) bei unbegrenzter Nutzungsdauer.

(2) Der G. d. U. wird häufig auch als Ertragswert oder Zukunftserfolgswert bezeichnet.